verdi-ngg-fordern-mindest-kurzarbeitergeld-jetzt-online-petition-offener-brief-politik

ver.di und NGG fordern mindest-Kurzarbeitergeld jetzt

Online-Petition und Offener Brief an die Politik

Das Mindest-Kurzarbeitergeld als Untergrenze und Ergänzung, nicht als Alternative zu bestehenden Leistungen und Regelungen.

In einem Offenen Brief an die Bundesregierung und einer Online-Petition fordern die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die Einführung eines branchenunabhängigen Mindest-Kurzarbeitergeldes von 1.200 Euro pro Monat, um Hunderttausende vom Lockdown besonders betroffene Beschäftigte zu unterstützen.

"Angesichts anhaltend hoher Infektionszahlen sind Maßnahmen zu treffen, die helfen, Menschenleben zu schützen und die Pandemie zu überwinden", heißt es in dem Offenen Brief, zu dessen Erstunterzeichnenden neben den beiden Gewerkschaftsvorsitzenden unter anderem auch die Vorsitzenden der Grünen-Bundestagsfraktion, Karin Göring-Eckart und Anton Hofreiter, gehören. "Wir erleben allerdings auch die gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Beschlüsse auf die Beschäftigten der von NGG und ver.di organisierten Branchen. Weiterhin geschlossene Hotels, Cafés, Restaurants, Kinos, um nur einige zu nennen, haben schwerwiegende Folgen." Hunderttausende Beschäftige der betroffenen Branchen seien erneut in Kurzarbeit oder hätten ihren Arbeitsplatz verloren.

Nach Berechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung sei in der Pandemie ein großer Teil der Niedriglohnbezieherinnen und Niedriglohnbezieher trotz des Bezuges von Kurzarbeitergeld in existenzielle Nöte geraten, heißt es in dem Offenen Brief weiter. 60 oder 70 Prozent von einem sehr niedrigen Einkommen seien existenzgefährdend wenig, und mögliche Rücklagen bei Beschäftigten aus dem Niedriglohnbereich seien nach mehreren Pandemiemonaten aufgebraucht. "Unsere Kolleginnen und Kollegen brauchen in dieser dramatischen Situation Ihre Unterstützung: Wir fordern für sie die Einführung eines branchenunabhängigen Mindest-Kurzarbeitergeldes von 1.200 Euro. Berechnungsbasis ist der gesetzliche Mindestlohn." Das Mindest-Kurzarbeitergeld sei eine Untergrenze; es sei eine Ergänzung und keine Alternative zu bestehenden Leistungen und Regelungen.

Link zum Offenen Brief und zur Online-Petition:
www.ngg.net/mindest-kug

Übersicht Newsletter abonnieren

Quelle: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) | Bild ©: NGG.net

Die letzten News:

  • Der Countdown läuft

    Noch bis Ende April für den IHA Start-up Award 2024 bewerben

    Der Hotelverband Deutschland (IHA) schreibt erneut seinen Branchenaward für Start-ups aus. Ziel ist die Förderung praxisnaher und innovativer Produktentwicklungen für die Hotellerie in Deutschland. Interessierte Start-up Unternehmen können sich noch bis zum 30. April mit ihrem Produkt um den Award 2024 bewerben.

    Weiterlesen...
  • Großer Vorstand des DEHOGA appelliert an die Politik

    „Wir erwarten Steuerfairness und Bürokratieabbau“

    Spitzengremium bekräftigt Forderung nach einheitlich 7% Mehrwertsteuer auf Essen und drängt auf den sofortigen Stopp drohender neuer bürokratischer Belastungen.

    Weiterlesen...
  • Kreuz, St. Märgen im Schwarzwald

    Drei Generationen für Tradition und Hightech

    Sagenumwoben und wild liegt der Schwarzwald im Südwesten Deutschlands. Tiefe Wälder, klare Bäche und weite Wiesen prägen das Bild des größten und höchsten Mittelgebirges Deutschlands.

    Weiterlesen...