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Studierende aus der Ukraine für das deutsche Gastgewerbe

Auch bei Saisonarbeit Arbeitsschutz und faire Löhne gewährleisten

Seit gestern kann die Bundesagentur für Arbeit Anträge auf eine Ferienbeschäftigung ukrainischer Studierender im hiesigen Gastgewerbe genehmigen, auch wenn die Antragstellenden nicht gegen das Coronavirus geimpft sind.

Dazu hat Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), gesagt:

„Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass auch Studierende von außerhalb Europas die 90-Tage-Regel nutzen und in Deutschlands Ferienregionen arbeiten. Im Gegenteil. Zweifellos ist das Gastgewerbe auch auf ihre Unterstützung angewiesen. Aber fair muss es sein und ohne Gesundheitsrisiken.“

Deshalb erwartet die NGG von der Bundesagentur für Arbeit, jeden einzelnen Arbeitsvertrag zu prüfen und sicherzustellen,

  • dass sie Studierende nur in Betriebe vermittelt, die eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorlegen und damit nachweisen, dass und wie sie Beschäftigte und Gäste gleichermaßen vor der Pandemie schützen,
  • dass keine Vermittlungsgebühr in den Herkunftsstaaten erhoben wurde,
  • dass die Studierenden über den Arbeitgeber in Einzelzimmern untergebracht sind, wie es die Covid-19 Arbeitsschutzverordnung vorsieht, und dafür maximal 200 Euro pro Monat an Lohnabzügen stattfinden (das entspricht den Vorgaben der Sozialversicherungsentgeltverordnung),
  • dass sie keiner Vermittlung in einen Arbeitsvertrag zustimmt, dem kein Tariflohn zugrunde liegt. Gibt es keinen Tarifvertrag, so ist von einem Vergleichslohn von mindestens 12 Euro auszugehen

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Quelle: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)

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