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ver.di und NGG fordern mindest-Kurzarbeitergeld jetzt

Online-Petition und Offener Brief an die Politik

Das Mindest-Kurzarbeitergeld als Untergrenze und Ergänzung, nicht als Alternative zu bestehenden Leistungen und Regelungen.

In einem Offenen Brief an die Bundesregierung und einer Online-Petition fordern die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die Einführung eines branchenunabhängigen Mindest-Kurzarbeitergeldes von 1.200 Euro pro Monat, um Hunderttausende vom Lockdown besonders betroffene Beschäftigte zu unterstützen.

"Angesichts anhaltend hoher Infektionszahlen sind Maßnahmen zu treffen, die helfen, Menschenleben zu schützen und die Pandemie zu überwinden", heißt es in dem Offenen Brief, zu dessen Erstunterzeichnenden neben den beiden Gewerkschaftsvorsitzenden unter anderem auch die Vorsitzenden der Grünen-Bundestagsfraktion, Karin Göring-Eckart und Anton Hofreiter, gehören. "Wir erleben allerdings auch die gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Beschlüsse auf die Beschäftigten der von NGG und ver.di organisierten Branchen. Weiterhin geschlossene Hotels, Cafés, Restaurants, Kinos, um nur einige zu nennen, haben schwerwiegende Folgen." Hunderttausende Beschäftige der betroffenen Branchen seien erneut in Kurzarbeit oder hätten ihren Arbeitsplatz verloren.

Nach Berechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung sei in der Pandemie ein großer Teil der Niedriglohnbezieherinnen und Niedriglohnbezieher trotz des Bezuges von Kurzarbeitergeld in existenzielle Nöte geraten, heißt es in dem Offenen Brief weiter. 60 oder 70 Prozent von einem sehr niedrigen Einkommen seien existenzgefährdend wenig, und mögliche Rücklagen bei Beschäftigten aus dem Niedriglohnbereich seien nach mehreren Pandemiemonaten aufgebraucht. "Unsere Kolleginnen und Kollegen brauchen in dieser dramatischen Situation Ihre Unterstützung: Wir fordern für sie die Einführung eines branchenunabhängigen Mindest-Kurzarbeitergeldes von 1.200 Euro. Berechnungsbasis ist der gesetzliche Mindestlohn." Das Mindest-Kurzarbeitergeld sei eine Untergrenze; es sei eine Ergänzung und keine Alternative zu bestehenden Leistungen und Regelungen.

Link zum Offenen Brief und zur Online-Petition:
www.ngg.net/mindest-kug

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Quelle: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) | Bild ©: NGG.net

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