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DEHOGA wollte Topf Secret verbieten lassen

Interne Dokumente zeigen dass DEHOGA die Online-Plattform durch das Bundesernährungsministerium verbieten lassen wollte

Der Verband der Hotels und Gaststätten (DEHOGA) hat Ernährungsministerin Julia Klöckner in einem Schreiben aufgefordert, die Online-Plattform "Topf Secret" "kurzfristig zu prüfen" und zu "unterbinden".

Das lehnte das Ministerium jedoch ab. In einer internen Stellungnahme zum Schriftwechsel bewertet das Ministerium die Online-Plattform nicht nur als "rechtlich zulässig" - es sei sogar zu "begrüßen", dass "Verbraucher und Verbraucherinnen von ihrem Auskunftsanspruch infolge der Aktion verstärkt Gebrauch machen". Den Schriftwechsel und die interne Stellungnahme des Ernährungsministeriums hatte die Verbraucherorganisation foodwatch und die Transparenz-Initiative FragDenStaat über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beantragt und am Dienstag veröffentlicht.

"Das ist eine schallende Ohrfeige für die Gastro-Lobby: Klöckners Ministerium lässt die Lobbyisten nicht nur abblitzen, sondern begrüßt ausdrücklich unsere Online-Plattform. Ob es der Lobby gefällt oder nicht: Bürgerinnen und Bürger haben Informationsrechte - auch wenn es um die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen geht", erklärte Arne Semsrott, Projektleiter bei FragDenStaat.

"Im Kampf gegen Topf Secret ist der Gastro-Lobby offenbar jedes Mittel recht: Wenn es nach dem Verband geht, soll die Bundesregierung eine Initiative der Zivilgesellschaft verbieten. Das lässt tief blicken und offenbart das fragwürdige Demokratieverständnis der deutschen Spitzen-Hoteliers", ergänzte Oliver Huizinga, Leiter Recherche und Kampagnen bei foodwatch Deutschland.

Nur ein Bruchteil der Ergebnisse der amtlichen Kontrollen veröffentlicht

Derzeit wird in Deutschland nur ein Bruchteil der Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen aktiv durch die Behörden veröffentlicht. Unter www.topf-secret.foodwatch.de ist es für Bürgerinnen und Bürger jedoch seit Anfang des Jahres möglich, über das bundesweit gültige Verbraucherinformationsgesetz (VIG) an amtliche Kontrollergebnisse zu gelangen - auch an solche, die die Behörden bislang geheim halten. Zudem können Verbraucherinnen und Verbraucher die Ergebnisse auf der Plattform veröffentlichen. Seit Januar wurden etwa 29.000 solcher VIG-Anfragen verschickt, weit mehr als je zuvor. Der Großteil der etwa 400 in Deutschland zuständigen Behörden gewährt den Bürgerinnen und Bürgern die beantragten Informationen.

Der DEHOGA ermutigt seine Mitglieder jedoch, Klagen gegen auskunftsbereite Behörden anzustrengen und hat dazu ein Argumentationspapier bereitgestellt. Darin behauptet der Verband, die Herausgabe der Kontrollberichte sei "rechtswidrig". Die Auskunft könne "nicht aufgrund der Regelungen des Verbraucherinformationsgesetzes gewährt werden". Mittlerweile laufen hunderte Verfahren bei deutschen Verwaltungsgerichten. Bisher haben zwei Gerichte im sogenannten Hauptsacheverfahren ein Urteil gefällt: Das VG Augsburg hat Klagen zweier Lebensmittelbetriebe abgewiesen. Das VG Ansbach entschied hingegen zugunsten eines Hotelbetriebs, der die Herausgabe der Informationen verhindern wollte. Fünf weitere Verwaltungsgerichte haben den Informationsanspruch der Bürgerinnen und Bürger schon im sogenannten Eilverfahren bestätigt - und folgen somit der Auffassung des VG Augsburg. In zahlreichen weiteren Verfahren stehen die Entscheidungen noch aus.

foodwatch und FragDenStaat fordern für Deutschland ein Transparenz-System nach dänischem Vorbild. In Dänemark erfahren Verbraucherinnen und Verbraucher direkt an der Ladentür und im Internet anhand von Smiley-Symbolen, wie es um die Sauberkeit in den Lebensmittelbetrieben bestellt ist. Wenige Jahre nach Einführung des Smiley-Systems im Jahr 2002 hat sich die Quote der beanstandeten Betriebe halbiert - von 30 auf rund 15 Prozent. In Deutschland bleibt die Beanstandungsquote seit Jahren konstant bei etwa 25 Prozent. Wir hatten bereits im Februar 2018 über einen Mangel an Transparenz bei Lebensmittelkontrollen berichtet.

"Für die Mehrheit der sauber arbeitenden Lebensmittelbetriebe ist es die beste Werbung, wenn die amtliche Bestätigung über den einwandfreien Hygienezustand öffentlich wird", erklärte Oliver Huizinga von foodwatch. "Für Lebensmittelbetriebe, bei denen es Beanstandungen gab, ist es ein Anreiz, in Hygiene zu investieren. Man fragt sich, warum der DEHOGA ausgerechnet die notorischen Schmuddelbetriebe schützen will."

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Quelle: foodwatch e.V.| Bild ©: undrey/deposhitphotos

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