hygieneplan-ist-medizinische-einrichtungen-pflichtDer Hygieneplan ist mehr als eine Produktliste

Ein Hygieneplan ist heute für medizinische Einrichtungen Pflicht

Deshalb liefern heute viele Hersteller von Hygieneprodukten den Hygieneplan direkt mit. Zum Teil kann man jetzt sich im Internet seinen Hygieneplan bei Desinfektionsmittelherstellern online erstellen und abspeichern lassen. Angeblich alles gemäß moderner Qualitätsmanagementsysteme! Doch Vorsicht ist geboten, da diese Pläne nichts mit einem Hygieneplan zu tun haben.

Im § 36 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wird der Hygieneplan nur kurz beschrieben. Hygienepläne sind demnach innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene. Nach Ansicht der Literatur steckt dahinter eine lange Forderungsliste! Ein Hygieneplan sollte demnach in Verfahrensanweisungen beschreiben, wie in einer Einrichtung die Verbreitung von Infektionen vermieden werden kann. Verfahrensanweisungen beschreiben detailliert eine Vorgehensweise. Dazu gehören Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Schutzmaßnahmen des Personals, Vorgehensweisen und Umgang mit potentiell kontaminierten Gegenständen, der Umgang mit Abfällen und allgemeine Verhaltensregeln.

Ebenfalls ist festzulegen, was im Falle einer Infektionserkrankung zu tun ist (Infektionsmanagement), wie verhält sich das Personal bei menschlichen Ausscheidungen oder gar Erbrochenen, wie schütze ich Bewohner und Patienten, wie sind die Maßnahmen bei Multiresistenten Erregern festgelegt worden. Schulungsinhalte und Intervalle müssen in einem Hygieneplan geplant und dokumentiert werden, die Verantwortungen sind zu verteilen und die Kompetenzen festzulegen. Hautschutzpläne, Risikoeinstufungen nach BiostoffVO und Handschuhpläne ergänzen die Hygienedokumentation.

Schließlich sollte ein Reinigungs- und Desinfektionsplan Teil eines Hygieneplans sein. Hier werden die Oberflächen identifiziert und die Aufbereitungsmaßnahmen festgelegt. Hier soll das Personal nachlesen können, wie in einer medizinischen Einrichtung gereinigt und desinfiziert wird. Diese Liste ist meist länger als nur eine DIN A4-Seite. Diese Reinigungs- und Hygienepläne sind meist auch nicht zum Aushängen geeignet, lediglich eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte kann man tatsächlich zum Aushang bringen. Ein Reinigungs- und Desinfektionsplan ist Teil eines Hygieneplans.

Obwohl die heutige Fassung des §36 IfSG seit 15 Jahren in Kraft ist, wird immer noch der Hygieneplan mit einem Reinigungs- und Desinfektionsplan verwechselt. Die meisten Einrichtungen haben inzwischen mehr als einen Reinigungs- und Desinfektionsplan, doch vollständig sind die wenigsten Hygienepläne. Zwar stehen im Internet viele Vorlagen (sogenannte Rahmenhygienepläne) zum herunterladen bereit, jedoch sind diese zu individualisieren und der Einrichtung anzupassen und um viele Informationen zu ergänzen.

Im Laufe der Zeit verändern und wachsen die Anforderungen an die Hygiene. Entsprechend ist ein Hygieneplan stets in der Bearbeitung und muß ergänzt und geändert werden. Mal eben schnell einen Plan vom Desinfektionsmittelhersteller auhängen reicht heute nicht mehr. Die Praxis zeigt vielen Mitarbeitern der Gesundheitsämter immer wieder, dass eine gute Hygienepraxis meistens mit einer guten Planung einhergeht.

Viele Gesundheitseinrichtungen greifen auf externe Beratung zurück. Das kostet zwar Geld, kann sich aber für die Einrichtungen lohnen. Viele Anbieter setzen modernes Hygienemanagement effizient um, schulen die Mitarbeiter und auditieren die Einrichtung.

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Quelle: www.brennpunkte-Hygiene.de/HyCo Gmbh | Autor: Jan Wachendorff

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