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Neues zum Corona-Virus in Deutschland

Der Sorgfaltspflicht nachkommen und Mitarbeiter informieren

Derzeit greift das Corona-Virus auch in Deutschland immer mehr um sich, was im Gastronomiebetrieb nun zu tun ist beschreiben im Folgenden.

Mit diesem Beitrag wollen wir Ihnen insbesondere branchenspezifische Fragestellungen zum neuartigen Corona-Virus (2019-nCoV) beantworten. Hysterie und Panik sind fehl am Platz, was nun zählt sind sachliche Informationen und Aufklärung.

So können Sie Ihrer Sorgfaltspflicht zum Corona-Virus nachkommen

Im Zuge Ihrer Sorgfaltspflicht sollten Sie diesen Beitrag auch ausdrucken, an alle Mitarbeiter verteilen und sich gegen Unterschrift abzeichnen lassen, dass die Inhalte verstanden und eingehalten werden.
Folgend finden Sie wichtige Informationen für die Unternehmer in der Gemeinschafts-Gastronomie zu 2019-nCoV (Coronavirus) und den aktuellen Entwicklungen.

So wird das Corona-Virus übertragen

Die Übertragung auf den Menschen geschieht in der Regel über die Luft als Tröpfcheninfektion beim Nießen und Husten, kann aber auch über Händekontakt (zum Beispiel Händeschütteln) geschehen. Auf jeden Fall ist für eine Ansteckung ein enger Kontakt mit einem infizierten Menschen nötig.
So schützen Sie sich vor einer Ansteckung

Das Einhalten der Personal- und Händehygiene hat in der Gemeinschafts-Gastronomie insbesondere im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus oberste Priorität. Vermeiden Sie den Händedruck, desinfizieren Sie sich die Hände, vermeiden Sie direkten Kontakt mit Schleimhäuten (Fassen mit der kontaminierten Hand ans Auge oder Nase).
Infektionsgefahr mit 2019-nCoV durch importierte Lebensmittel oder Gegenstände

Eine Infektion über importierte Waren ist sehr unwahrscheinlich, da im Vorfeld eine Kontamination stattgefunden haben und das Virus nach dem weiten Transportweg noch aktiv sein müsste. Ob das neuartige Corona-Virus in flüssigem oder getrocknetem Material mehrere Tage infektionsfähig bleibt, ist unbekannt. Dem Robert Koch-Institut sind keine Infektionen durch importierte Gegenstände oder Lebensmittel bekannt.
Wahrscheinlichkeit der Übertragung von 2019-nCoV durch den Verzehr von Lebensmitteln oder den Kontakt mit Bedarfsgegenständen

Eine Übertragung des Erregers über Lebensmittel auf den Menschen ist nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand unwahrscheinlich. Für die Möglichkeit einer Infektion des Menschen über den Kontakt mit Produkten, Bedarfsgegenständen oder durch Lebensmittel gibt es, auch beim aktuellen Ausbruch, bisher nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand keine Belege.
Diese folgenden Hygienemaßnahmen müssen ab sofort eingehalten werden

Achten Sie insbesondere auf folgende Maßnahmen.

Einhalten der Nies- und Hustenetikette

Wer husten oder niesen muss, sollte dies in ein Taschentuch tun und dies sofort in einen Abfalleimer mit Deckel entsorgen. Stofftaschentücher sollten anschließend bei mindestens 60°C gewaschen werden. Ist kein Taschentuch griffbereit, dann in den Ärmel husten oder niesen. In beiden Fällen sollte man sich dabei von anderen Menschen wegdrehen und am besten einen Höflichkeitsabstand von einem Meter einhalten.

Jeder Mitarbeiter hat sich bezüglich der Händehygiene an folgende Vorschriften zu halten

Waschen und Desinfizieren Sie ihre Hände immer vor der Arbeitsaufnahme, nach Pausen (auch Raucher-Pausen), nach dem Toilettengang, nach dem Mittagessen, vor und nach der Verarbeitung kritischer Lebensmittel (Eier, Geflügelfleisch, Gemüse, usw.)
Vermeiden Sie möglichst das Händeschütteln und engen Körperkontakt zum Beispiel dichtes zusammenstehen in einem Aufzug. Dann lieber mal öfters die Treppe nehmen.

Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber gemäß Ihrer Belehrung nach § 43 Infektionsschutz-Gesetz mit, wenn Sie grippe-ähnliche Symptome wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, etc. aufweisen.

 

Ich habe den oberen Text aufmerksam gelesen und verstanden und werde mich in Zukunft an die beschriebenen Hygienemaßnahmen halten.

 

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Name, Unterschrift, Ort, Datum.

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Quelle: Hygiene-Netzwerk | Bild ©: industryviews/shutterstock

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