Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus
Es können bis zu 52 Millionen Euro im Rahmen der Überbrückungshilfe III beantragt werden
Die Gewerkschaft NGG begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, die sogenannte Überbrückungshilfe III bis September 2021 fortzuführen und zu verbessern.
Dazu erklärt Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG): „Corona ist noch nicht vorbei – es wird noch Monate dauern, bis im Gastgewerbe wieder so etwas wie Normalität einkehren kann – viele Betriebe werden mindestens bis in den Winter hinein finanzielle Unterstützung brauchen.“
So ließe sich noch nicht abschätzen, ob und wann die Zahl der Dienstreisen, von Messen und anderen Veranstaltungen, das „Vor-Corona-Niveau“ erreichen würde. „Vielen Hotels und Restaurants werden auch mittelfristig Umsätze fehlen. Eine schnelle Erholung wird es nur punktuell geben.“ Es sei eine „folgerichtige und wichtige Entscheidung“ die Hilfen fortzuführen und auszubauen, so Zeitler.
„Künftig bis zu 52 Millionen im Rahmen der Überbrückungshilfe III beantragen zu können, wird insbesondere auch den großen Hotelketten helfen. Für sie waren die bisher bei 12 Millionen Euro gedeckelten Hilfen nicht viel mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Wir hätten uns allerdings die Verknüpfung mit einer Beschäftigungssicherung gewünscht.“ Es dürfe nicht passieren, dass Unternehmen die jetzt richtigerweise aufgestockte und verlängerte finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen und zeitgleich Stellen abbauten.
Positiv aus Sicht des NGG-Vorsitzenden ist die neue „Restart-Prämie“ zu bewerten: „Viele Unternehmen tun sich schwer, ihre Mitarbeiter aus der Kurzarbeit zu holen oder neue einzustellen. Die Restart-Prämie kann hier wichtige Impulse geben. Die Krise bietet der Branche die Chance auf einen lang überfälligen Neustart. Die Löhne müssen langfristig deutlich rauf, die Arbeitszeiten runter.“
Bereits im Febraur hatten wir über einen dramatischen Umsatzeinbruch im Gastgewerbe berichtet, der mit über 45 Prozent Minus zum Vorjahr wohl für die meißten Betriebe die Beantragung der Überbrückungshilfe III Plus mehr als rechtvertigt.
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