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Arbeitsschutzkontrollgesetz kommt

Jetzt die Chance für einen Neuanfang ergreifen

NGG fordert Arbeitgeber in der Fleischwirtschaft zu Tarifverhandlungen auf.

Der Weg ist frei: In dieser Woche soll endlich das Arbeitsschutzkontrollgesetz von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden und ab 1. Januar 2021 in Kraft treten. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat die relevanten Verbände der Fleischindustrie – den Verband der Ernährungswirtschaft (VdEW), den Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG), den Bundesverband der Deutschen Fleischindustrie (BVDF) und den Verband der Fleischwirtschaft (VDF) - zu Tarifverhandlungen mit der NGG aufgefordert.

Freddy Adjan, stellvertretender NGG-Vorsitzender: „Das Arbeitsschutzkontrollgesetz mit dem Kern des Verbots von Werkverträgen und Leiharbeit ist ein Meilenstein und macht den Weg frei für einen echten Neustart in der Fleischbranche. Nach diesem ersten Schritt hin zu geregelten Verhältnissen und einem besseren Image der Branche muss nun der zweite folgen: Wir fordern die Arbeitgeber zu bundesweiten Tarifverhandlungen auf, um die Arbeitsbedingungen und Löhne der Menschen in der Fleischwirtschaft zu verbessern und einheitlich zu regeln. Wir wollen keinen Flickenteppich an Tariflösungen und keinen Tarifvertrag nur zur Leiharbeit, sondern gleiche Spielregeln für alle – so wie es die Fleischindustrie vollmundig angekündigt hatte. Wir wollen Taten sehen.“

Das offizielle Schreiben der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten an den Verband der Ernährungswirtschaft Niedersachsen – Bremen – Sachsen-Anhalt e.V. (VdEW) mit der Aufforderung zu bundesweiten Tarifverhandlungen für die Fleischwirtschaft – von der Schlachtung und Zerlegung bis hin zur Verarbeitung und Veredlung – ist beigefügt.

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Quelle: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) | Bild ©: shutterstock.com/industryviews

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