Verhandlungen vor dem BAG zum Thema Nachtschichtzuschläge
Erste Verfahren wurden entschieden
Der Gleichheitsgrundsatz gilt auch für Nachtschichtzuschläge.
Das hat der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in zwei Verfahren – gegen die Brauerei Carlsberg (Manteltarifvertrag Brauereien Hamburg/Schleswig-Holstein) – entschieden.
Das BAG hält die Differenzierung bei den Zuschlägen für Nachtarbeit im regelmäßigen Schichtbetrieb und bei unregelmäßiger Nachtarbeit für unzulässig.
Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG): „Das BAG hat unseren klagenden Mitgliedern höhere Nachtschichtzuschläge zugesprochen. Das ist ein erstes wegweisendes Urteil und ein Etappensieg, denn alle Arbeits- und Landesarbeitsgerichte, die über entsprechende Klagen zu diesem Manteltarifvertrag entscheiden, müssen sich an das Urteil des BAG halten.“
Zwei weitere Verfahren gegen die CCEP DE (Anwendbarkeit des Manteltarifvertrages Erfrischungsgetränke Ost über einen Unternehmenstarifvertrag) hat das BAG dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt.
Bundesweit sind noch tausende Verfahren im Rahmen von Tarifverträgen der NGG mit Arbeitgeberverbänden der Ernährungsindustrie bei Arbeits- und Landesarbeitsgerichten anhängig. Die Auswirkungen auf andere Tarifverträge können erst eingeschätzt werden, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.
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