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Arbeitgeber verweigern Tarifabschluss

DEHOGA lässt Beschäftigte im Regen stehen

Die Arbeitgeber des Gastgewerbes fordern vom Staat Hilfen in Milliardenhöhe, entziehen sich aber ihrer sozialen Verantwortung und lassen ihre Beschäftigten im Regen stehen.

So ist jedenfalls die Meinung von Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Er erhebt schwere Vorwürfe gegen den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA, weil der sich weigert, angesichts der Coronavirus-Pandemie einen Tarifvertrag über Kurzarbeit mit der NGG abzuschließen.

Der DEHOGA fordere angesichts der dramatischen Auswirkungen der Coronvirus-Pandemie auf das Gastgewerbe, die es unbestritten gibt, vom Staat umfassende Unterstützung zur Rettung der Unternehmen in Höhe von Milliarden Euro. Das schriftliche Angebot der Gewerkschaft NGG von Dienstag dieser Woche, einen bundesweiten Tarifvertrag zur Kurzarbeit mit der Aufstockung des Kurzarbeitergeldes und einem Kündigungsschutz auch nach der Kurzarbeit habe der DEHOGA unbeantwortet gelassen. Einzelne Landesverbände des DEHOGA haben gestern rigoros abgelehnt, nur einen Cent mehr als das staatlich zugesicherte Kurzarbeitergeld zu zahlen.

Dass der Abschluss eines Tarifvertrages in einer Rekordzeit innerhalb von 24 Stunden möglich sei, habe der andere große Arbeitgeberverband der Branche, der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS), der Unternehmen wie McDonald’s, Burger King, NORDSEE, Starbucks oder Pizza Hut vertritt, unter Beweis gestellt. Mit ihm hat die NGG in dieser Woche einen Tarifvertrag zur Kurzarbeit – mit Aufstockung auf 90 Prozent des Nettogehaltes und Kündigungsschutz von zwei Monaten nach der Kurzarbeit – abgeschlossen.

60 Prozent Kurzarbeitergeld reicht nicht Miete und Lebensunterhalt

„Das Jammern der Arbeitgeber und gleichzeitig die Respektlosigkeit gegenüber den eigenen Beschäftigten sowie die Nichtanerkennung ihrer Leistungen sind unerträglich. Wer im Service einer Gaststätte, am Empfang oder in der Küche eines Hotels nur knapp über dem Mindestlohn verdient, kommt mit 60 Prozent Kurzarbeitergeld nicht über die Runden. Der wird seine Miete nicht zahlen und seine Familie davon nicht ernähren können“, befürchtet Adjan.

Seit Jahren arbeiteten die Beschäftigten des Hotel- und Gaststättengewerbes aufgrund des Fachkräftemangels und chronischer Unterbesetzung am Limit und leisteten Überstunden, die oft nicht bezahlt wurden. „Wenn die Arbeitgeber jetzt ihre Fachkräfte auf die Straße setzen anstatt sie mit Kurzarbeit und Aufstockung des Kurzarbeitergeldes zu halten und diese schwierige Zeit damit zu überbrücken, wird es nach der Krise ein böses Erwachen geben“, ist sich der NGG-Vize sicher.

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Quelle: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) | Bild ©: Valeriy Kachaev

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