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Transparenz und Wahlfreiheit statt Gentechnik durch die Hintertür

108.000 Unterschriften an Bundesumweltministerin Schulze überreicht

Mit ihrem Fuß- und Handabdruck oder einer Unterschrift betonten mehr als 108.000 Menschen in der Aktion ‚FOODprint‘, dass sie keine Gentechnik auf dem Acker und dem Teller wollen. Gestern übergaben Vertreter der Bio-Bewegung die bunt bedruckten Stoffbahnen und Unterschriften an Bundesumweltministerin Svenja Schulze.

Mit dabei war Elke Röder, Vorstand des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW):

„Gentechnik im Essen ist ein Angebot ohne Nachfrage.

Mehr als drei Viertel der Deutschen wollen ein Verbot der Gentechnik in der Landwirtschaft. Für eine Lebensmittel-Kennzeichnung sprechen sich über 93 % der Menschen aus und ebenso viele wollen, dass die Auswirkungen der Gentechnik auf die Natur untersucht werden. (Naturbewusstseinsstudie des BMU, online s.)

Bei Gentechnik-Pflanzen oder -Tieren geht es um Lebewesen, die sich vermehren, genetisch austauschen, ausbreiten und aus der Natur kaum noch rückholbar sind. Das Bundesverfassungsgericht verlangte deshalb bereits 2010 in einem Urteil zum Gentechnik-Gesetz, dass der Gesetzgeber eine besondere Sorgfaltspflicht einhalten muss, damit die Lebensgrundlagen künftiger Generationen geschützt werden.

Es ist daher entscheidend, dass die Bundesregierung auch bei den neuen Gentechniken wie ‚Crispr-Cas‘ oder ‚zielgerichteter Mutagenese‘ das Vorsorgeprinzip durchsetzt. Dazu hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag verpflichtet. Vor der Markteinführung muss Gentechnik auch in Zukunft risikobewertet werden, es muss Nachweisverfahren für die neuen Konstrukte, ein Monitoring, Rückverfolgbarkeit und Haftungsregeln für den Schadensfall geben. Und damit die Kunden weiter frei wählen können, was sie anbauen oder essen, muss eine Kennzeichnung für Transparenz auf dem Etikett sorgen.

Auf dem Spiel steht viel. Vor allem für die Betriebe, die Gentechnik gar nicht einsetzen. Schon heute kostet es gentechnikfrei produzierende Betriebe viel Arbeit und Geld, Kontaminationen mit Gentechnik-Produkten auszuschließen. Würde das Verursacherprinzip greifen, müssten diese Kosten von den Unternehmen getragen werden, die Gentechnik nutzen.“

Aktuell drängen so genannte neue Gentechnikverfahren ohne gesetzliche Regelung auf den Markt. Wie bei den bisherigen Gentechnik-Verfahren wird auch bei ‚Crispr/Cas‘ oder ‚zielgerichteter Mutagenese‘ in das Erbgut eingegriffen, teils mit sehr ähnlichen Methoden.  

Am 25. Juli spricht der Europäische Gerichtshof sein Urteil zu den neuen Gentechniken. Das Gericht urteilt in der Frage, inwieweit es sich bei molekularbiologischen Methoden um Gentechnik handelt. Bei den neuen Verfahren wird das Genom von Tieren und Pflanzen technisch manipuliert. Deshalb müssen auch neue Gentechnik-Verfahren und Produkte wie Crispr und Co. entsprechend reguliert und gekennzeichnet werden.


Initiative „FOODprint“
Die Initiative FOODprint wurde von Rapunzel Naturkost ins Leben gerufen und von rund 30 Unternehmen und Verbänden aus der Bio-Bewegung unterstützt. Übergeben wurden die Unterschriften unter anderem von BÖLW-Vorstand Elke Röder sowie Josef Wilhelm, Bio-Pionier und Geschäftsführer des Bio-Herstellers Rapunzel Naturkost. Mehr Infos auf www.rapunzel.de/foodprint-idee.

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Quelle: BÖLW | Foto ©: BNN e.V. (v.l.n.r. Svenja Schulze, Elke Röder, Josef Wilhelm)

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