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Neues Reiserecht und Datenschutzgrundverordnung

IHA-Roadshow geht in die Verlängerung und macht zusätzlich Station in Saarbrücken, Stuttgart und Berlin

Aufgrund der starken Resonanz bietet der Hotelverband weitere Workshop-Termine in Saarbrücken, Stuttgart und Berlin zur Vorbereitung auf die am 25. Mai 2018 in Kraft tretende europäische Datenschutzgrundverordnung und die ab dem 1. Juli 2018 gültige Pauschalreise-Richtlinie an.

„Wir wollen unsere Mitglieder, aber auch interessierte Noch-Nicht-Mitglieder weiter bestmöglich auf die neuen rechtlichen Anforderungen an die täglichen Betriebsabläufe vorbereiten und verlängern deshalb unsere Roadshow mit Workshop-Charakter bis Anfang Juni“, erklärt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

IHA-Justitiarin Laura-Sophie Franze bereitet als eine der beiden Vortragenden die für die Hotels in Deutschland wesentlichen Aspekte der Datenschutzgrundverordnung auf und beantwortet Fragen zur praktischen Umsetzung für die Hotellerie: Welche Daten dürfen gespeichert werden? Wie müssen Hotels ihre Datenverarbeitung dokumentieren? Wie erfüllt der Hotelier die neue Pflicht auf Information, Auskunft und Vergessen? Wann müssen Daten von Hotelgästen gelöscht werden?

Als zweiter Vortragender legt IHA-Justitiar Dustin Fischer dar, unter welchen Voraussetzungen Hotels ab Sommer dieses Jahres nach neuem Reiserecht zum Reiseveranstalter werden könnten. Er zeigt anhand praktischer Beispiele auch aus dem Kreis der Roadshow-Teilnehmer auf, wann eine Pauschalreise vorliegt, wie ein Hotelangebot unversehens zur „Verbundenen Reiseleistung“ wird und welche besonderen Versicherungspflichten sich daraus für ein Hotel ergeben.

Die Roadshow findet nunmehr noch an folgenden Tagen und Orten statt:

  • 20. März 2018, 10.00 – 13.00 Uhr, Lindner Congress Hotel Düsseldorf
  • 18. April 2018, 12.00 – 15.15 Uhr, Hotel Am Triller Saarbrücken
  • 8. Mai 2018, 10.00 – 13.00 Uhr, Mercure Hotel Stuttgart Airport (nur Datenschutz)
  • 28. Mai 2018, 15.00 – 17.30 Uhr, Dorint Airport-Hotel Stuttgart (nur Reiserecht)
  • 1. Juni 2018, 10.00 – 13.00 Uhr, Verbändehaus Berlin


Alle Teilnehmer erhalten weiterführende Unterlagen und können auch Fälle aus ihrer betrieblichen Praxis mit den Referenten besprechen. Die Teilnahmegebühr beträgt für IHA-Mitglieder 75,00 Euro p.P. zzgl. USt. und für Nicht-Mitglieder 125,00 Euro p.P. zzgl. USt. Interessierte Hoteliers können sich über die Website der IHA-Service GmbH, unter verbindlich anmelden.


Über den Hotelverband Deutschland (IHA)
Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Fachverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.300 Betriebe aus Reihen der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern, die über rund 170.000 Hotelzimmer verfügen. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige Deutsche Sektion der International Hotel Association.

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Quelle: IHA-Service GmbH | Foto ©: IHA-Service GmbH

Tags: Datenschutzgrundverordnung, DSGVO, Roadshow, IHA

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