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DEHOGA informiert über aktuelle Anforderungen

Was Gastronomen über die neuen EU-Datenschutzbestimmungen wissen müssen

Der Datenschutz wird verschärft. Ab dem 25. Mai 2018 gelten für alle Unternehmen innerhalb der EU neue Datenschutzbestimmungen. Das stellt insbesondere kleine und mittelständische Betriebe vor große Herausforderungen und wirft viele Fragen auf.

Mit der Publikation „Das neue Datenschutzrecht – Was in der Gastronomie künftig beachtet werden muss“, will der DEHOGA insbesondere auch kleinere und mittelständische gastgewerbliche Unternehmen für das Thema Datenschutz sensibilisieren. Die Betriebe erhalten Informationen und Empfehlungen, wie sie die neuen Bestimmungen in ihrem Geschäftsalltag umsetzen können. So wird beispielsweise erläutert, wer für die Umsetzung der neuen Vorgaben verantwortlich ist, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen umgesetzt werden müssen und was bei der E-Mail-Werbung zu beachten ist.

Betroffen von den neuen Datenschutzbestimmungen sind grundsätzlich alle Unternehmen, die mit Hilfe von Computern und Smartphones personenbezogene Daten wie Telefonnummern oder E-Mail-Adressen verarbeiten. Aber auch bei der händischen Aufzeichnung solcher Daten in Restaurants können die neuen Bestimmungen relevant sein, wenn diese beispielsweise mit Reservierungsbüchern arbeiten.

Bei Nichteinhaltung der neuen Datenschutzbestimmungen drohen massive Bußgelder. Im Falle einer Kontrolle muss ein Unternehmen stets nachweisen, dass alle relevanten Prozesse datenschutzkonform ablaufen. „Wir raten daher allen gastronomischen Betrieben dringend dazu, sich mit den neuen Datenschutzregelungen auseinanderzusetzen“, betont Präsident Guido Zöllick und verweist auf die neue DEHOGA Publikation.

Die Publikation Das neue Datenschutzrecht – Was in der Gastronomie künftig beachtet werden muss steht DEHOGA-Mitgliedern ab sofort im Shop (unter www.dehoga-shop.de) kostenfrei zum Download zur Verfügung, Nicht-Mitglieder zahlen dafür 9,90 Euro.

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Quelle: DEHOGA | Foto ©: DEHOGA

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