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Branchenmindestlohn in der Fleischwirtschaft steigt auf 9 Euro

Einigung bei Mindestarbeitsbedingungen

Nach schwierigen und langen Verhandlungen haben die Arbeitgeberverbände der deutschen Fleischwirtschaft und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) einen Tarifvertrag über die Mindestarbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft abgeschlossen.

Die Beschäftigten erhalten einen Stundenlohn von mindestens 9 Euro. Geregelt wurde auch, dass über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeitsstunden in einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden können, sofern die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einem Arbeitszeitkonto zugestimmt haben. Weiterhin wurde vereinbart, dass den Beschäftigten eine arbeitstägliche Umkleidezeit von 10 Minuten vergütet wird. Der Tarifvertrag läuft bis 31. Dezember 2018.

Guido Zeitler, stellvertretender NGG-Vorsitzender, bezeichnete den Tarifvertrag als „kleinen Schritt in die richtige Richtung“, sagte aber auch deutlich: „Der Weg zu armutsfesten Mindestlöhnen und zu attraktiven Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft ist noch weit.“

Zur Fleischwirtschaft wird die Schlachtindustrie und die fleischverarbeitende Industrie, aber nicht das Fleischerhandwerk gezählt. In der deutschen Fleischwirtschaft arbeiten rund 165.000 Beschäftigte. Der neue Tarifvertrag gilt für alle Beschäftigten der Branche – auch für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Auftrag von Subunternehmen in den deutschen Betrieben arbeiten.

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Quelle: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) | Foto ©: industryviews / Shutterstock.com

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