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Düstere Zeiten für die Gastronomie

Mindestlohn soll bald auf 8,80 € angehoben werden

Die Bundeskommission für Mindestlohn könnte zum ersten Januar 2017 den Mindestlohn um weitere 30 Cent erhöhen. Das wird die Personalkosten noch weiter in die Höhe treiben. Was kann man tun, um dem entgegenzuwirken.

Als zum ersten Januar 2015 der flächendeckende Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto pro Stunde eingeführt wurde, war die Aufregung groß, auch im Gastgewerbe. Hoteliers und Gastronomen hatten sich starken Zusatzbelastungen ausgesetzt gesehen, besonders in eher strukturschwachen Gebieten, in denen zum Teil der Unternehmerlohn bei weniger als dieser Summe liegt – schmale Erträge lassen oftmals keine großen Sprünge zu.

Nun kann es sein, dass aus den 8,50 Euro zum neuen Jahr 8,80 Euro werden. Bis Mitte des Jahres muss die Mindestlohn-Kommission über die erste gesetzlich vorgesehene Anpassung des Mindestlohns befinden. Dabei steht fest, dass sich die Kommission bei ihrer Entscheidung am Tarifindex des Statistischen Bundesamts orientieren wird. Abweichungen sollen nur bei besonderen, gravierenden Umständen aufgrund der Konjunktur- und Arbeitsmarktentwicklung unter gewissen Voraussetzungen möglich sein. Nun war der Tarifindex seit Einführung des Mindestlohns um 2,6 Prozent gestiegen, wie das Statistische Bundesamt mit Stand Ende Februar mitgeteilt hatte. Hochrechnungen zum 30. Juni 2016 – dem Stichtag für die Kommission – ergeben eben für den Mindestlohn eine voraussichtliche Steigerung um rund 30 Cent auf 8,80 Euro.

Hoteliers und Gastronomen sollten sich auf diese potenzielle Veränderungen vorbereiten. Denn auch wenn in vielen Bundesländern die Tarife ohnehin höhere Gehälter als 8,50 Euro beziehungsweise 8,80 Euro vorsehen, ist die Beschäftigung von Aushilfen, Saisonkräfte etc. in jedem Falle von der Anhebung des Mindestlohns betroffen. Übers Jahr hinweg kann dies zu spürbaren Mehrkosten führen, denn neben den reinen Stundenkosten fallen auch höhere Sozialabgaben an. Bei größeren Betrieben mit beispielsweise vielen Aushilfen und saisonal eingesetzten Kräften, die unter das Mindestlohngesetz fallen, können insgesamt mehrere 1000 Euro an zusätzlichen Kosten zusammenkommen. Ganz zu schweigen von den Unternehmen, die für alle Mitarbeiter einen höheren Satz abführen müssen. Bei einer Vollzeitkraft schlägt die Erhöhung zuzüglich Sozialabgaben mit 60 Euro monatlich zu Buche. Nun kann jeder Unternehmer für sich errechnen, welche Auswirkungen dies auf seine Kosten haben wird.

Doch was ist die Konsequenz daraus? Stellen abbauen oder weniger Aushilfen einsetzen, um die Kosten einzuhalten? Wohl kaum, denn das kann zur Folge haben, dass die Arbeit nicht mehr geleistet werden kann. Viel wichtiger ist, vorausschauend gemeinsam mit dem versierten steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Berater zu planen, um die Betriebsabläufe auf die neue Kostenstruktur vorzubereiten.

Gibt es Altverträge mit Lieferanten, die angepasst werden können? Können Versicherungen so neu gestaltet werden, dass sie bei mindestens gleicher Leistung bessere Konditionen bieten? Lassen sich, auch in Diskussion mit Küchen- und Servicepersonal, strategische Einsparpotenziale entwickeln? Bei einem Wareneinsatz von knapp 30 Prozent, ausgehend von der gesetzlichen Richtwertsammlung, und einem Umsatz von 300.000 Euro führt eine Reduzierung der Quote von nur drei Prozent zu einem Mehrertrag von 9000 Euro jährlich – und die Praxis zeigt, dass eine Einsparung von drei Prozent durchaus möglich ist.

Dies führt zum Ziel, und dann ist auch ein gestiegener Mindestlohn kein allzu großer Hemmschuh für einen Betrieb. Im Mittelpunkt steht, ein Hotel oder eine Gaststätte so zu strukturieren, dass sie betriebswirtschaftlich effizient funktioniert.

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Autor: Burkhard Küpper | Zuerst erschienen auf: http://pregas.de

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